Verband für Handel, Handwerk und Gewerbe e.V.

Vereinssatzung

Hier können Sie sich die Vereinssatzung des Verbandes für Handel, Handwerk und Gewerbe e.V. Rehlingen-Siersburg duchlesen bzw. am Ende der Seite auch im PDF Format downloaden.

Verband für Handel, Handwerk und Gewerbe e.V. Rehlingen Siersburg
November 2016

§1 - Name und Sitz des Verbands

  1. Die Handel-, Handwerks-und Gewerbetreibenden der Gemeinde Rehlingen-Siersburg schließen sich zu einem Verband zusammen.
  2. Der Verband führt den Namen „Verband für Handel, Handwerk und Gewerbe e.V. Rehlingen Siersburg“ und hat seinen Sitz in Rehlingen-Siersburg.

 

§2 - Zweck und Aufgabe des Verbandes

  1. Der Verband hat den Zweck, die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder zu vertreten, zu fördern und zu schützen. Er ist politisch neutral.
  2. Zur Erreichung seines Zweckes sieht er seine Aufgaben insbesondere darin,für die Erhaltung der Grundsätze des ehrbaren Gewerbetreibenden einzutreten,
    • den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen und den Geist der Zusammengehörigkeit unter den Gewerbetreibenden zu festigen.
    • die besonderen wirtschaftlichen Probleme lokalen Charakters zu erforschen und geeignet erscheinende Lösungen zu suchen, vorzuschlagen und gegebenenfalls zu verwirklichen.
    • Veranstaltungen durchzuführen und zu unterstützen, die geeignet sind, die wirtschaftliche  Entwicklung der Gemeinde Rehlingen-Siersburg zu fördern.
    • die Mitglieder in allen wirtschaftlichen Fragen zu beraten und sie durch Vorträge oder auf andere Art über einschlägige Gebiete zu unterrichten.
    • Anträge und Gutachten an Behörden und Körperschaften zu erstellen.
    • Der Verband kann jederzeit sein Aufgabengebiet erweitern oder einschränken.
  3. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann sich der Verband mit anderen gleichartigen Vereinen bzw. Verbänden zusammenschließen oder sich an solche anschließen.

  4. Der Geschäftsbetrieb des Verbandes  ist nicht auf Gewinnerzielung gerichtet; er hat ausschließlich gemeinnützigen Charakter.

 

§3 - Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§4 - Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Ansprüche des Verbandes gegen seine Mitglieder und der Mitglieder gegen den Verband ist Saarlouis.

 

§5 - Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
  2. Die Mitgliedschaft kann unabhängig von Rasse, Religion und Zugehörigkeit zu einer politischen Partei jeder selbstständige Handels-, und Handwerks- und Gewerbetreibende , jedes in Gesellschaftsform betriebenen Unternehmen gleichen Charakters sowie Angehörige freier Berufe erwerben.
  3. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Wird sie versagt, so kann der Abgewiesene innerhalb eines Monats nach Zugang des Ablehnungsbescheides die Mitgliederversammlung zur endgültigen Entscheidung anrufen.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Geschäftsaufgabe, freiwilligen Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verband ist nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Schluss des Kalenderjahres zulässig. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
  5. Mitglieder, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem Verband nicht nachkommen, oder den Interessen des Verbandes zuwiderhandeln, können durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Gegen den Beschluss kann der Betroffene die Entscheidung der Mitgliederversammlung anrufen. Der Rechtsweg steht dem Ausgeschlossenen nicht zu. Wiederaufnahme ist zulässig. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keine Ansprüche an den Verband oder auf dessen Vermögen.

 

§6 - Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben ein Anrecht auf Beratung und Betreuung in allen zum Aufgabenbereich des Verbandes gehörenden Fragen.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes sowie die vom Vorstand getroffenen Anweisungen oder Richtlinien zu beachten.

 

§7 - Mitgliedsbeiträge

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Die Beiträge gliedern sich in einen ideellen und einen wirtschaftlichen Beitrag auf.

Die Höhe der Beiträge wird auf der Internetseite des Verbandes bekannt gegeben.

Die Mitgliedsbeiträge fließen ausschließlich dem Verband zu. Von den Mitgliedsbeiträgen werden die Kosten, die sich aus Verwaltung und Geschäftsführung ergeben sollten, getragen. Die Mitgliedsbeiträge fließen ausschließlich dem Verband zu. Von den Mitgliedsbeiträgen werden die Kosten, die sich aus Verwaltung und Geschäftsführung ergeben sollten, getragen.

 

§8 - Organe des Verbandes

Die Organe des Verbandes sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

 

§9 - Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt. Sie nimmt den Geschäftsbericht entgegen und erteilt dem Vorstand für das abgelaufene Geschäftsjahr Entlastung und nimmt nach Ablauf  dessen Amtszeit nach §10 Absatz 4 die Neuwahl des Vorstandes vor.
  2. Weitere Mitgliederversammlungen sind nach Erfordernis vom Vorstand einzuberufen. Wenn mindestens mehr als die Hälfte der Mitglieder unter Angabe der Beratungspunkte eine Mitgliederversammlung verlangen, ist der Vorstand verpflichtet, eine solche innerhalb von 4 Wochen anzusetzen.
  3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung hat jeweils mit Angabe der Tagesordnung mindestens 10 Tage vorher schriftlich zu erfolgen. Anträge für die Mitgliederversammlung müssen mindestens 5 Tage vor derselben schriftlich beim Geschäftsführer bzw. Schriftführer eingereicht werden.
  4. Ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder ist jede ordnungsgemäß einberufene  Mitgliederversammlung beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  5. Juristische Personen werden durch einen gesetzlich Befugten vertreten. Firmen mit mehreren Inhabern bzw. Teilhabern haben nur eine Stimme.
  6. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Sitzungsprotokoll festgelegt, das vom Geschäftsführer zu unterzeichnen ist.
  7. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Verbandes und im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende.

 

§10 - Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus einem geschäftsführenden und erweiterten Vorstand. Diese sind ehrenamtlich tätig. Sie können sich in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied nicht durch eine andere Person vertreten lassen.
  2. Dem Vorstand obliegt die Gesamtleitung des Verbandes nach Maßgabe der Satzung und unter Beachtung der in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse.
  3. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verband durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und den Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
  4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Der  Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
  5. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. In dringenden Fällen können Beschlüsse  des Vorstandes auch ohne Abhaltung einer Sitzung  (z.B. schriftlich oder telefonisch) herbeigeführt werden.

 

  §11 - Besetzung der Vorstandsämter

Die Personen zu den einzelnen Vorstandsämtern, auch der Vorsitzende und dessen Stellvertreter, werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Geschäftsführender Vorstand
    • Vorsitzender

    • stellvertretender Vorsitzender

    • Geschäftsführer

  2. erweiterter Vorstand
    • Schatzmeister

    • Vorstand Öffentlichkeitsarbeit

    • Bis zu 5 Beisitzer

 

§12 - Satzungsänderungen

Änderungen der Satzung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit.

 

§13 - Auflösung des Verbandes

Die Auflösung des Verbandes  kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit ¾ Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Das  Vermögen des Verbandes wird anteilmäßig an die zum Zeitpunkt der Auflösung verbleibenden Mitglieder  erstattet.

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Um im Gewerbeverband Mitglied zu werden, laden Sie bitte die folgende Beitrittserklärung herunter, füllen diese vollständig aus und senden sie an folgende Adresse:


Verband für Handel, Handwerk und Gewerbe e.V.
In der Sandkaul 12 - 14
66780 Rehlingen - Siersburg

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