Gewerbeverband Aktuell
Änderung der Satzung Verband Handel, Handwerk und Gewerbe e.V. Rehlingen-Siersburg
§ 5 Mitgliedschaft
Alte Fassung
§ 5 Nr. 4
Die Mitgliedschaft endet durch Geschäftsaufgabe, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt aus dem Verband ist nur unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum
Schluss des Kalenderjahres zulässig. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
Nr. 1,2,3 und 5 bleiben unverändert.
Neue Fassung
§ 5 Nr. 4
Die Mitgliedschaft endet durch Geschäftsaufgabe, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt aus dem Verband ist nur unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum
Schluss des Kalenderjahres zulässig. Die Kündigung muss durch eingeschriebenen Brief erfolgen.
§ 7 Mitgliedsbeiträge
Alte Fassung:
§ 7 Abs. 1
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben in Höhe von 144,00 € im Jahr.
Dieser Beitrag setzt sich aus 96,00 ideellem Beitrag und 48,00 wirtschaftlichem Beitrag zusammen.
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge kann durch die Mitgliederversammlung jederzeit neu festgesetzt
werden.
Abs. 2 unverändert
Neue Fassung:
Abs. 1
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Beiträge gliedern sich in einen ideellen und einen wirtschaftlichen Beitrag auf.
Die Höhe und Zusammensetzung der Beiträge wird auf der Internetseite des Verbandes bekannt
gegeben.
§ 8 Organe des Verbandes
Alte Fassung:
2. der Vorstand
Neue Fassung:
2 a der geschäftsführende Vorstand
2 b der erweiterte Vorstand
§ 10 Vorstand
Alte Fassung 1. Der erste Satz
1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 höchstens jedoch 5 Mitgliedern.
Der Rest bleibt unverändert.
Neue Fassung:
1. Der Vorstand besteht aus geschäftsführenden und erweiterten Vorstand
§ 11 Besetzung der Vorstandsämter
Alte Fassung:
Die Personen zu den einzelnen Vorstandsämtern, auch der Vorsitzende und dessen
Stellvertreter, werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand setzt sich
wie folgt zusammen:
-Vorsitzender
-stellvertretender Vorsitzender
-Geschäftsführer
-Schatzmeister
-und 1 weiteres Mitglied
Neue Fassung:
Die Personen zu den einzelnen Vorstandsämtern, auch der Vorsitzende und dessen
Stellvertreter, werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand setzt sich
wie folgt zusammen:
A. Geschäftsführende Vorstand
Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Geschäftsführer
B. erweiterter Vorstand
Schatzmeister
Vorstand Öffentlichkeitsarbeit
Bis zu 5 Beisitzer